Honorar |
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Kostenabrechnung |
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Therapiekosten sowie die Kosten für Gruppen werden unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag teilweise oder ganz von Zusatzversicherungen, privaten Krankenkassen und der Beihilfe für Beamte sowie in Einzelfällen auch von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. |
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